Die relevanten Bestimmungen über Startgelder, Nachmeldegebühren und Torrichtergebühren sind im Allgemeinen Wettkampfreglement (WR) und in den disziplinenspezifischen Zusatzreglementen des Schweizerischen Kanu-Verbands verbindlich festgelegt.

Einleitung / Zielsetzung


Die relevanten Bestimmungen über Startgelder, Nachmeldegebühren und Torrichtergebühren sind im Allgemeinen Wettkampfreglement (WR) und in den disziplinenspezifischen Zusatzreglementen des Schweizerischen Kanu-Verbands verbindlich festgelegt. Um eine einheitliche Auslegung und Durchsetzung sicherzustellen, sollen diese Bestimmungen nachfolgend allen Wettkampfteilnehmern und -organisatoren in Erinnerung gerufen und gleichzeitig die für das Jahr 2007 geltenden maximalen Startgelder bekanntgegeben werden.

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