Mit der Auflösung des Nutzergruppe 7 und der damit verbundenen Umverteilung der Nachwuchsgelder, sowie der Zusatzmillionen der Lotterie und vom Bund, wird der Disziplin Kanupolo bis 2020 10'000 Franken zugesprochen, die für die Umsetzung des Förderkonzepts reserviert sind.

1. Ausgangslage


Mit der Auflösung des Nutzergruppe 7 und der damit verbundenen Umverteilung der Nachwuchsgelder, sowie der Zusatzmillionen der Lotterie und vom Bund, wird der Disziplin Kanupolo bis 2020 10'000 Franken zugesprochen, die für die Umsetzung des Förderkonzepts reserviert sind. Der Auftrag vom Schweizerischen Kanu-Verband (SKV) an seine Fachkommission Kanu-Polo ist nun die 10'000 Franken gewinnbringend und nachhaltig einzusetzen, um die Sportart Kanupolo in der Schweiz nachhaltig weiterzuentwickeln.
 

2. Zielsetzung


Das Ziel ist, die leistungsmotivierten Jugendlichen im U21 Alter und darüber hinaus konkurrenzfähig für die internationale Spitze auszubilden. Dies muss auf einer breiten Basis abgestützt sein. Die Fachkommission (FaKo) Kanu-Polo unterstützt mit den Geldern jene Personen/Trägerschaften, die sich nachhaltig für die Weiterentwicklung der Sportart Kanu-Polo in der Schweiz im Sinne der FaKo-Kanu-Polo einsetzen. Hierzu haben sich die Personen / Trägerschaften an die folgenden Rahmenbedingungen zu halten.
 

3. Grundidee
 

Im Kanu-Polo werden die RLZ nicht nach dem gleichen Muster wie in den anderen Kanu-Disziplinen gebildet, sondern Trainer unterstützt, die im Verein wie auch gleichzeitig als Kadertrainer tätig sind. Sie übernehmen in den Vereinen Leistungen, welche in den anderen Disziplinen durch das RLZ übernommen werden (eigene Trainings, Unterstützung der Kaderathleten bei KZ oder Wettkämpfen). Der Grund für dieses Vorgehen ist, dass im Kanupolo derzeit in drei Vereinen vergleichsweise gleiche Bedingungen für RLZ herrschen (ca. gleiche Anzahl Kaderathleten in allen Stufen, motivierte Trainer in allen Vereinen) und somit eine gleichverteilte Förderung aller Vereinen Sinn macht und so das vorhandene Geld am nachhaltigsten eingesetzt wird.
 

4. Organisation
 

Die Trägerschaften/Personen unterstehen der FaKo Kanu-Polo (Chef Leistungssport FaKo Kanupolo und FaKo Präsident). Diese legen die Rahmenbedingungen fest, überprüfen diese und veranlassen ggf. Korrekturen. Die FaKo Kanu-Polo rapportiert dem sportlichen Direktor bezüglich der Umsetzung des Konzepts. Im vorliegenden Dokument wird die Grundstruktur der Nachwuchsförderung im Kanu-Polo in der Schweiz festgehalten. Die eigentliche Grundlage der konkreten Umsetzung der NWF bilden die NW-KT, welche gleichzeitig auch im jeweiligen Verein an der Basis arbeiten: Nachwuchs-Kadertrainer (NW-KT) und Vereins-J&SKanupolo-Instruktor.


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